Unsere Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Wir entwerfen und beurkunden für Sie Kauf- und Übertragungsverträge über Grundstücke und Eigentumswohnungen.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens, entwerfen für Sie die entsprechenden Urkunden und veranlassen die Anmeldung zum Handelsregister. Nach der Gründung Ihres Unternehmens
stehen wir Ihnen weiterhin zur Seite, nicht nur bei der Beurkundung von Satzungsänderungen, sondern auch im anwaltlichen Bereich bei der gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen.
Erb- und Familienrecht
Wenn es um das Erbe geht, kann es schnell zu Streitigkeiten kommen. Wir beraten sowohl in streitigen Angelegenheiten als auch bei der Regelung von unstreitigen Nachlassangelegenheiten, wie z.B. bei
der Erstellung von Testamenten und stellen für Sie Anträge auf Erteilung von Erbscheinen.
Wir beraten und vertreten Sie bei Scheidungen und in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten, beim Entwurf von Eheverträgen sowie in sämtlichen weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Im Falle einer Handlungsunfähigkeit sind Ehepartner und Verwandte nicht automatisch befugt, rechtlich wirksame Entscheidungen zu treffen. Wir beraten und entwerfen für Sie Vollmachten, Patienten- und
Betreuungsverfügungen, womit Sie bestimmen können, welche Vertrauensperson im Krankheitsfall für Sie handeln darf.
Sonstige Interessenschwerpunkte
Wir vertreten Ihre Interessen:
1. im Rahmen der Verteidigung gegen Strafbefehle und Anklagen der Staatsanwaltschaft sowie bei Ordnungswidrigkeiten,
2. im Arbeitsrecht, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzklagen sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgeberseite,
3. im Straßenverkehrsrecht, sowohl im Bereich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen als auch deren Abwehr, wie auch bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden im Rahmen von
Ordnungswidrigkeitenverfahren.